AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtlicher Hinweis

Das Beratungsangebot für Unternehmen unterliegt diesen gesonderten Bestimmungen. Bitte lesen Sie die Bestimmungen sorgfältig und beachten Sie diese.


Best Off GmbH, Marie-Calm-Straße 25, D-34131 Kassel, Germany

Tel.: +49 (0)561 3 10 29 57, Fax: +49 (0)561 3 10 29 58, E-Mail: info@best-off.eu


im Folgenden genannt best off.

Es gelten die speziellen Geschäftsbedingungen der best off für Unternehmensberatungen (AGB-UB).

§ 1 Angebot und Auftrag

Die von best off zu erbringenden Leistungen werden über schriftliche Angebote spezifiziert. Aufwand und Kosten werden im Angebot differenziert und leistungsbezogen dargestellt. Preise und Aufwandschätzung beruhen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe. Änderungen sind vorbehalten.
Ein Auftrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung auf der Grundlage eines von best off vorgelegten Angebots zustande. Die von uns zu erbringenden Leistungen werden auf Grundlage eines ausführlichen und systematischen Briefings durch den Auftraggeber vereinbart.

§ 2 Leistungserbringung

best off ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen.

best off versichert, dass alle von ihm für die Projektdurchführung bereitgestellten Personen für die von ihnen auszuführenden Leistungen die erforderliche Befähigung und Eignung besitzen.

best off haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden oder in seinem Einflussbereich liegen.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich best off die vereinbarten und für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie Hilfsmittel / Werkzeuge / Arbeitsmaterialien zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Leistungen von best off werden jeweils nach ihrer Erbringung separat in Rechnung gestellt. Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Nach Absprache mit dem Auftraggeber werden ggf. zusätzliche Dienstleistungen berechnet, wie z.B. der Einsatz von technischem Personal, das zur Verfügung stellen von Medien und Geräten, das Erstellen von Protokollen und Dokumentationen.

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende für die bis dahin erbrachten Leistungen. Nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ist die Vergütung fällig. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese nicht bereits im vereinbarten Preis offen ausgewiesen ist.

§ 5 Nebenkosten

Zusätzlich anfallende Aufwände werden gemäss den jeweils gültigen steuerrechtlichen Vorschriften und Pauschalbeträgen, bzw. gegen Vorlage von Originalbelegen und Rechnungen berechnet.

Folgende Zuschläge werden auf das vereinbarte Honorar berechnet:

  • Fahrtzeiten (bei Stundenweisen Einsätzen): 1/2 Stundenhonorar/Reisestunde
  • Pkw-Fahrtkosten zwischen Firmensitz und Einsatzort: 1,00 €/km
  • Samstags- und Sonntagsarbeit: 50 %
  • Feiertagsarbeit: 100 %

§ 6 Ausfall und Stornierung

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von best off wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von best off nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist best off unter Ausschluss jeglicher
Schadenersatzpflichten berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

Nimmt der Auftraggeber einen mit best off
abgesprochenen Termin (Besprechung, Training etc.) nicht wahr, wird für die Durchführung der geplanten Aktivität ggf. ein Ersatztermin vereinbart. Der Auftraggeber trägt die vereinbarten Honorare, wenn die Absage durch den Auftraggeber aus Gründen erfolgt, die best off nicht zu vertreten hat.

  • bis 45 Wochentage vor dem geplanten Termin keine Honorare
  • bis 30 Wochentage vor dem geplanten Termin 25% Honorare
  • bis 15 Wochentage vor dem geplanten Termin 50% der Honorare
  • bei weniger als 15 Wochentage 100% der Honorare

§ 7 Verantwortlichkeiten und Pflichten der Vertragsparteien

best off benennt einen Verantwortlichen, der die für die Erfüllung der Vertragsleistung notwendigen Entscheidungen kurzfristig herbeiführen kann.

Der Auftraggeber benennt einen Verantwortlichen, der best off kurzfristig die für die Erfüllung der Vertragsleistung notwendigen Informationen gibt, Entscheidungen trifft oder sie herbeiführen kann. best off ist verpflichtet, den Verantwortlichen des Auftraggebers einzuschalten, wenn und soweit die Durchführung des Auftrages dies erfordert.

§ 8 Schutzrechte

Das im Rahmen der Leistungserbringung durch best off eingebrachte Knowhow ist durch internationales Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages eingebrachte Knowhow (z.B. in Form von Instrumenten, Systemen, Formularen, Checklisten) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegenüber Dritten sind
davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Knowhows (Medien, Konzepte etc.) an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.

Soweit Nutzungsrechte, insbesondere Urheberrechte an den im Verlauf der Auftragsbearbeitung erstellten firmenspezifischen Unterlagen entstehen, überträgt best off diese dem Auftraggeber zur ausschliesslichen Nutzung. Durch die Vergütung sind
auch Ansprüche wegen Verwertung der Arbeitsergebnisse nach Beendigung der Zusammenarbeit abgegolten.

best off steht von allen im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Unterlagen ein kostenloses Belegexemplar zu. best
off ist berechtigt, dies als Referenz bei der Eigenwerbung zu verwenden. Direkten Mitbewerbern des Auftraggebers wird in keinem Fall Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Publizieren der Dienstleistung in Zeitschriften bzw. auf Tagungen steht best off uneingeschränkt zu, es sei denn, es werden Sachverhalte aus dem Punkt “Geheimhaltung” tangiert.

best off ist berechtigt, seine allgemeinen Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Konkurrenzausschluss gilt in dem Sinne als vereinbart, dass gleiche Entwürfe keinem genau branchengleichen
Unternehmen geliefert werden, wenn dessen Hauptabsatzgebiet mit dem des Auftraggebers zusammenfällt.

§ 9 Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung auf unbegrenzte Zeit über alle anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse auch nicht selbst auszuwerten.

Der Ausdruck Geschäftsgeheimnis umfasst alle betriebsinternen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind und die nach dem Willen des Auftraggebers sowie best off nicht der Allgemeinheit bekannt werden
sollen. Dies gilt auch für Geschäftsgeheimnisse der Kunden des Auftraggebers.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen

Es gelten ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von best off.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

Kassel, 04. Mai 2023

Zukunft ist machbar.

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